Einspeisevergütung bei Photovoltaik

Wer sich mit Photovoltaik beschäftigt, hat sicherlich auch schon von der Einspeisevergütung gehört. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bekommen sie, wenn sie den selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Wer Anspruch auf die Einspeisevergütung hat, wie hoch sie ausfallen kann und ob man sie versteuern muss, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird Menschen gezahlt, die selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien ins allgemeine Netz einspeisen. Man kennt die Einspeisevergütung vor allem durch Photovoltaik, doch sie gilt auch für Wasser- und Windkraft sowie Geothermie- und Biomasseanlagen. Eingeführt wurde diese Vergütung mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 und soll seitdem darauf abzielen,

    • die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien voranzutreiben und
    • die erneuerbaren Energien direkt in den Markt zu integrieren.

Der deutsche Staat ist durch das EEG verpflichtet, die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom zu zahlen. Doch obwohl die Vergütung für 20 Jahre garantiert ist, ist der Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms meist rentabler, weil man dadurch Stromkosten spart.

Wer bekommt die Einspeisevergütung für den eigenen Solarstrom?

Jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien selbst produziert und diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist, hat Anrecht auf eine Einspeisevergütung. Dafür muss die Photovoltaik-Anlage samt Speicher jedoch unbedingt beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Den Anschluss beim Netzbetreiber muss man beantragen – viele Fachbetriebe übernehmen das im Zuge der Anlagen-Installation. Zudem ist ein Zweirichtungszähler notwendig, der den vom Stromanbieter bezogenen und den selbst produzierten, eingespeisten Strom misst.

Das müssen Sie zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur wissen

    • Die Anmeldung der Solaranlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
    • Die Photovoltaik-Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert werden (über das MaStR-Portal).
    • Die Anmeldung ist kostenfrei (außer, man beauftragt einen Dienstleister).
    • Auch Balkonkraftwerke und Stromspeicher müssen angemeldet werden.
    • Eine Registrierung ist nicht nötig, wenn die PV-Anlage nicht ans Stromnetz angeschlossen wird (Inselanlage).

Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei privaten Photovoltaik-Anlagen?

Wie hoch die Einspeisevergütung für Solarstrom ausfällt, hängt davon ab, wann die Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen wurde. Die Bundesnetzagentur legt die Höhe fest – die aktuellen Zahlen stehen in den EEG-Registerdaten und -Fördersätzen (unter dem Punkt „Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag). Es wird unterschieden in die Volleinspeisung, bei der der gesamte mit der PV-Anlage produzierte Solarstrom ins öffentliche Netz fließt, und die Überschusseinspeisung. Hierbei verbraucht man den Solarstrom selbst und verkauft nur den überschüssigen Strom.

(Stand 07/2023)

Volleinspeisung

Eigenverbrauch

Anlagen bis 10 kWp

13,0 Cent pro kWh

8,2 Cent pro kWh

Anlagen bis 40 kWp

10,9 Cent pro kWh

7,1 Cent pro kWh

Anlagen bis 100 kWp

10,9 Cent pro kWh

5,8 Cent pro kWh

Quelle: bundesnetzagentur.de

Hinweis: Andere Websites nennen hier womöglich höhere Werte, z. B. 13,4 bzw. 8,6 Cent für Anlagen bis 10 kWp. Diese Summen werden gezahlt, wenn Erzeuger ihren Strom an einen Direktvermarkter verkaufen (Marktprämienmodell). Dies kommt bei kleinen Photovoltaik-Anlagen jedoch kaum vor, weil es nicht lukrativ genug ist. Deshalb geben wir hier die Zahlen der festen Einspeisevergütung an.

 

Wer sich für die Volleinspeisung entscheidet, bekommt zwar eine höhere Vergütung, allerdings lohnt sich der Eigenverbrauch meist mehr, weil man weniger Strom vom eigenen Stromanbieter benötigt. Diese Ersparnis ist in der Regel größer als die Einnahmen durch die Einspeisevergütung.

Tipp: Solarstrom doppelt nutzen! Auf sehr großen Dächern können zwei Solaranlagen installiert werden – eine zur Eigenversorgung und eine zur Volleinspeisung.

Das hat sich mit dem EEG 2023 an der Einspeisevergütung verändert

Bis Ende 2022 ist die Einspeisevergütung für Solarstrom monatlich gesunken – es war also von Vorteil, möglichst früh mit der Einspeisung zu beginnen. Doch mit der EEG-Novelle 2023 wurde diese Degression bis 2024 ausgesetzt. Anschließend soll der Satz statt monatlich nur noch halbjährlich sinken.

Muss die Einspeisevergütung für Solarstrom versteuert werden?

Einnahmen aus dem Verkauf des Solarstroms gelten steuerrechtlich als Einkommen und müssten deshalb versteuert werden. Im EEG 2023 ist allerdings festgelegt, dass für die Einspeisevergütung keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Dadurch können Solaranlagen-Betreiber die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile nutzen. Wer sich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss Umsatzsteuer auf die Einnahmen zahlen.

Sie interessieren sich für eine Solaranlage und die Einspeisevergütung? Als Experten für Photovoltaik stehen wir Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!