Balkonkraftwerk: Wie viel Watt sind erlaubt?

Momentan schaffen sich viele Hausbesitzer und Mieter Balkonkraftwerke an. Diese Mini-Photovoltaikanlagen ermöglichen es im kleinen Rahmen und mit minimalem Aufwand, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Dabei stellen sich aber unterschiedliche Fragen. Ein bedeutender Aspekt: Balkonkraftwerk – wie viel Watt sind überhaupt erlaubt?

Ab dem Jahr 2024 sollen Besitzer und Interessierte von einer Neuregelung profitieren. Der Gesetzgeber will die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt anheben. Darüber hinaus sollen weitere Gesetzesänderungen den Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtern. Ursprünglich sollte diese Gesetzanpassung ab dem 01.01.2024 gelten, doch nun hat die Bundesregierung die Entscheidung verschoben. Lesen Sie im folgenden Beitrag, was die Neuregelungen für Sie bedeuten würden.

Warum sind Balkonkraftwerke für die Energiewende wichtig?

Die Bundesregierung strebt einen erheblich höheren Anteil an regenerativem Strom an, um die Klimaschutzziele im Energiesektor zu erreichen. Einen wichtigen Beitrag sollen Hausbesitzer und Mieter mit PV-Anlagen leisten. Auch auf kleine Anlagen setzt die Regierung. Hier gilt das Motto: Die Masse zählt. Die Stromproduktion vieler Balkonkraftwerke soll sich zu einem relevanten Anteil summieren.

Diese Balkonkraftwerke erfreuen sich seit den massiven Strompreissteigerungen ab dem Jahr 2021 großer Beliebtheit. Viele Stromverbraucher sahen sich mit enormen Preiserhöhungen ihrer Stromlieferanten konfrontiert. Der Gedanke lag und liegt nahe, lieber eigenen Strom zu produzieren. Balkonkraftwerke eignen sich hierfür aus zwei Gründen:

    • Sie lassen sich an vielen Orten installieren. Auch Mieter können auf ihrem Balkon oder auf einem Carport ein Balkonkraftwerk betreiben.
    • Die Investitionskosten halten sich in einem überschaubaren Rahmen.

Geplante Anhebung der Leistungsgrenze: Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt

Die Bundesregierung betrachtet diesen Trend zu Balkonkraftwerken mit Wohlwollen und will ihn mit gezielten Gesetzesänderungen zusätzlich befördern. Im Gespräch ist momentan die Frage, wie viel Watt bei einem Balkonkraftwerk erlaubt sind. Aktuell sind 600 Watt erlaubt, doch mit der Gesetzesänderung sollen Betreiber bis zu 800 Watt einspeisen dürfen.

Bei diesem Wert geht es darum, wie viel Strom aus einem Mini-Kraftwerk maximal in das öffentliche Stromnetz fließen darf. Die Anlage darf durchaus eine größere Maximalleistung aufweisen. In diesem Fall müssen Sie aber sicherstellen, dass Sie höchstens 600 Watt in das Netz Ihres Stromanbieters einspeisen. Dies gewährleistet ein Wechselrichter, der die Leistung auf 600 Watt beschränkt.

Sind demnach also Balkonkraftwerke mit 900 Watt erlaubt? Die Maximalleistung der Mini-Solaranlage darf auch über 600 bzw. zukünftig womöglich 800 Watt liegen. Die Leistungsbegrenzung bezieht sich ausschließlich auf die Einspeisung Ihres Stroms – 900 Watt dürfen Sie also nicht einspeisen.

Weniger Bürokratie: Meldepflicht beim Netzbetreiber soll entfallen

Die Gesetzesänderung soll die Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke auch in weiteren Dimensionen verbessern – und zwar durch bürokratische Erleichterungen. So müssen Betreiber ihr Balkonkraftwerk aktuell noch beim Netzbetreiber anmelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber soll künftig wegfallen. Dann würde es ausreichen, das Balkonkraftwerk in einer Online-Datenbank der Bundesnetzagentur einzutragen.

Rechtssicherheit für Betreiber von Balkonkraftwerken

Zusätzlich will der Gesetzgeber für Rechtssicherheit sorgen. Bei der Gesetzesänderung geht es für Balkonkraftwerke nicht nur darum, wie viel Watt erlaubt sind. Zusätzlich soll das Gesetz den Anschluss von Mini-PV-Anlagen an gewöhnliche Schuko-Steckdosen erlauben. Es gab bisher zwar kein ausdrückliches Verbot, allerdings war das Anschließen an diese Steckdosen auch nicht explizit erlaubt. Diese unnötige Unsicherheit soll mit der Gesetzesänderung der Vergangenheit angehören.

Zu den Profiteuren der Gesetzänderung zählen Mieter. Denn diese haben dann einen rechtlichen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Der Vermieter hätte fortan keine Möglichkeit mehr, dies zu verbieten. Diese klare Regelung soll juristische Auseinandersetzungen verhindern. In der Praxis zeigte sich bisher zwar, dass viele Vermieter Balkonkraftwerke tolerieren. In Einzelfällen kam es aber zu Abmahnungen. Manche Mieter verzichteten auch präventiv auf solche Anlagen, um einen potenziellen Streit zu vermeiden. Die Neuregelung soll hier Klarheit schaffen.

Gesetzgeber will Rückwärtszähler erlauben

Wer seinen selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchte, braucht bislang einen Zweirichtungszähler. Mit der neuen Regelung will der Staat auch rückwärts drehende Stromzähler akzeptieren. Der eingespeiste Strom reduziert bei diesen Zählern die Verbrauchsanzeige, anstatt sie auf einer zweiten Anzeige separat auszuweisen.

Balkonkraftwerk mit 800 Watt Einspeisung erlaubt und zusätzlich keine Notwendigkeit, einen Zweirichtungszähler zu installieren: Diese Kombination aus höherer Einspeiseleistung und wegfallender Investitionspflicht würde die Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken enorm erhöhen!

Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt: Handlungsbedarf bei Bestandsanlage?

Wenn Sie bereits über eine Mini-PV-Anlage verfügen, lohnt ein Blick auf die technischen Leistungsdaten des Kraftwerks und des Wechselrichters. Bestenfalls besitzen Sie folgende Kombination:

    • Balkonkraftwerk mit mindestens 800 Watt
    • Wechselrichter, der sich auf 600 oder 800 Watt einstellen lässt

In diesem Fall können Sie die geplante Bagatellgrenze von 800 Watt vollständig ausschöpfen. Ein Nachrüsten wäre nicht zwingend nötig. Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt ist erlaubt, Ihr Modell erreicht diesen Wert aber nicht? Prüfen Sie, ob sich die Anschaffung eines leistungsfähigeren Kraftwerks oder Wechselrichters finanziell lohnt!

Hausbesitzer: Balkonkraftwerk oder große PV-Anlage?

Ist die Frage, wie viel Watt bei einem Balkonkraftwerk erlaubt sind, für Eigentümer einer Immobilie überhaupt interessant? Bei Hausbesitzern spricht viel dafür, in größeren Dimensionen zu denken. Wenn sich Ihr Standort und Ihr Dach dafür eignen, sollten Sie in eine umfangreiche PV-Anlage investieren. Das versetzt Sie in die Lage, einen höheren Stromanteil mit preiswertem Eigenstrom abzudecken beziehungsweise höhere Mengen in das öffentliche Netz einzuspeisen. Ob ein Balkonkraftwerk mit 800 oder 900 Watt erlaubt ist, ist deswegen vor allem für Mieter interessant, die ihren Balkon oder ihre Terrasse für die Stromerzeugung nutzen wollen.

Sie planen eine Solaranlage für Ihr Dach? Sprechen Sie uns gerne für eine kompetente Beratung und eine umfassende Betreuung Ihres Projektes an!

Geplante Neuregelung für Balkonkraftwerke: Wie viel Watt sind erlaubt?

Aktuell beschäftigt sich die Bundesregierung mit Balkonkraftwerken und der Frage, wie viel Watt bei der Einspeisung erlaubt sein werden. Geplant ist, dass Betreiber dieser Mini-Anlagen bis zu 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen dürfen. Zudem sollen sie von vielen weiteren Erleichterungen wie dem Wegfall der Anmeldepflicht und der Rechtssicherheit für Mieter profitieren. Falls diese Änderungen im Laufe des Jahres 2024 positiv beantwortet werden, dürften sie dafür sorgen, dass sich der Trend zum Balkonkraftwerk fortsetzt. Als Hausbesitzer sollten Sie aber eine große PV-Anlage für das Dach vorziehen – wir nehmen uns gerne die Zeit, Ihr Projekt persönlich und ausführlich zu besprechen.